Jugendschutz

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Einlass Minderjähriger nicht in unserer Gewalt liegt. Dass Minderjährigen der Zutritt in einen Club auf der Reeperbahn, vor allem zu später Stunde, verwehrt wird, kann vorkommen.

Bitte beachtet dies beim Kauf eines Tickets. Schülerausweise, schriftliche Erlaubnisse eines Erziehungsberechtigten o. Ä. werden in der Regel nicht akzeptiert.

Bitte beachtet auch folgende Regelung des Jugendschutzgesetzes:

§ 5 Tanzveranstaltungen
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

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